Tarifrechner
Stimmt meine Bezahlung? Unser Bau-Tarifrechner ermöglicht einen Schnellcheck. Er ersetzt aber keine fundierte Rechtsberatung. Unsere Mitglieder beraten wir natürlich gerne. Los geht's!
In welchem Bundesland sitzt dein Arbeitgeber?
Was ist dein höchster Bauabschluss?
Ein (Berufsbildungs-) Abschluss kann durch (langjährige) Berufserfahrung als Qualifikation ersetzt werden.
Bachelorniveau oder vergleichbarer anderer Abschluss.
Masterniveau oder vergleichbarer anderer Abschluss.
- Baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe, dh. im 1. Jahr in der Grundausbildung oder im 2. Jahr in der Spezialisierung zum Hoch-, Tief-, Ausbau
- Andere anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbauer, Tischler
- Anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet
- Baumaschinistenlehrgang
- Anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten
- Baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe im ersten Jahr bzw. in der ersten Stufe mit Berufserfahrung, z.B.:
- Maurer*in,
- Zimmerer*in,
- Stahlbetonbauer*in,
- Straßenbauer*in,
- Rohrleitungsbauer*in, uvm.
- Anerkannte Ausbildung außerhalb der baugewerblichen Stufenausbildung
- Anerkannte Ausbildung als Maler*in und Lackierer*in, Garten- und Landschaftsbauer*in, Tischler*in
- Anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet
- Durch längere Berufserfahrung erworbene gleichwertige Fertigkeiten
Welche Tätigkeiten führst du aus?
- Erstellen einfacher Pläne sowie Massenermittlungen für einfache Bauteile
- Ausführen einfacher, fachlich begrenzter Arbeiten im Personalwesen, Einkauf, Geräteverwaltung, Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen
- Ausführen einfacher, fachlich begrenzter Sekretariatsarbeiten
- Massenermittlungen für Bauteile
- Ausführen von Arbeiten im Personalwesen, Einkauf, Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie kaufmännischen Verwaltung von Baustellen
- Schreiben vorgegebener Texte und Tabellen sowie Ausführen fachlich begrenzter Sekretariatsarbeiten
- Anfertigen von Plänen oder einfache Aufmasserstellungen und Massenermittlungen
- Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen
- Ausführen von Sekretariatsarbeiten
- Anfertigen von Plänen, Konstruktionen sowie Massenermittlungen
- Erstellen von Aufmaßen, einfachen Bauabrechnungen, einfachen Kalkulationen, Terminplänen sowie Planen und Organisieren von Baustelleneinrichtungen in der Arbeitsvorbereitung
- umfangreiche Sekretariatsarbeiten
- Korrespondenz in einer Fremdsprache
- Anfertigen von Eingabe- und Konstruktionsplänen; von Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplänen
- Koordinieren und Überwachen von Bauausführungen unter Aufsicht eines verantwortlichen Bauleiters
- Erstellen von schwierigen Aufmaßen und Bauabrechnungen oder Kalkulationen
- Ausführen von Teilaufgaben im kaufmännischen Controlling oder im Baustellen-Controlling
- Entwerfen, Konstruieren, Berechnen von Bauwerken mit mittlerem Schwierigkeitsgrad oder Anfertigen von Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplänen
- Anfertigen von statischen Berechnungen oder Erstellen von schwierigen Kalkulationen
- Koordinieren und Überwachen von Bauausführungen oder Abschnittsbauleitung
- Einsatzplanung und Führung des gewerblichen Baustellenpersonals und der gewerblichen Auszubildenden
- Arbeiten im kaufmännischen Controlling oder im Baustellen-Controlling
- Anfertigen von Objektplänen oder Anfertigen von umfangreichen statischen Berechnungen
- Selbständiges Leiten von Bauausführungen
- Verhandeln mit Bauauftraggebern und Behörden
- Besonders schwierige Arbeiten im kaufmännischen Controlling oder Baustellen-Controlling
- Koordinieren und Überwachen umfangreicher Bauausführungen
- Leiten, Überwachen und Durchführen komplizierter und umfangreicher technischer oder kaufmännischer Arbeiten
- Entwerfen, Berechnen komplizierter Baukonstruktionen oder Selbständiges Leiten von komplizierten Bauausführungen
- Verhandeln mit Bauauftraggebern und Behörden
- Erstellen von Bilanzen
- Verhandlungsführung mit Bauauftraggebern und Behörden
Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte Spezialtätigkeiten.
Selbstständiges Arbeiten meint, dass Arbeiten nach Anweisungen selbstständig ausgeführt werden. Zum Beispiel: Wenn du den Auftrag bekommst: "Baue diese Mauer.", dann muss dir niemand erklären, welchen Mörtel du benutzt, wie du diesen anrührst oder welche Steine du benutzt. Die Selbstständigkeit wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass deine Tätigkeit beaufsichtig wird. Qualitätskontrollen durch Vorarbeiter*innen oder Poliere sind möglich.
Führung einer kleinen Gruppe von Arbeitnehmer*innen, auch unter eigener Mitarbeit oder selbstständige Ausführung besonders schwieriger Arbeiten.
Führung und Anleitung einer Gruppe von Arbeitnehmer*innen in Teilbereichen der Bauausführung auch unter eigener Mitarbeit.
Wie hoch ist dein Stundenlohn?
Huch, da ist wohl was schief gelaufen. Aus Deinen Angaben lässt sich keine klare Zuordnung in eine Tarifgruppe ableiten. Bist du sicher, dass folgende Angaben korrekt sind: Dein Bundesland: . Deine Ausbildung: . Deine Tätigkeit:
Dein Stundenlohn sollte sein:
Deine Angaben legen nahe, dass Du in der X einzugruppieren bist. Du wirst nicht angemessen bezahlt? Wende Dich jetzt an Deine IG BAU und verschenke kein weiteres Geld!
Herzlichen Glückwunsch, Du wirst entsprechend Deiner X bezahlt. Werde jetzt Teil unserer starken Gemeinschaft, damit unsere Löhne und Gehälter weiter steigen können!
Deine Angaben legen nahe, dass Du in der X einzugruppieren bist. Das heißt, Du bekommst 0 € zu wenig in der Stunde. Bei einer 40h-Woche sind das 0 €, die Dir monatlich entgehen! Wende Dich jetzt an Deine IG BAU, um herauszufinden, woran das liegt und was Du dagegen tun kannst. Verschenke kein weiteres Geld!
Sorry, aus Deinen Angaben zu Qualifikation und Tätigkeit lässt sich keine klare Zuordnung zu einer Lohngruppe ableiten. Das ist nicht schlimm. Wende Dich einfach an die IG BAU vor Ort. Wir helfen gerne weiter.
Achtung: Es gelten Sonderregelungen für Stuck-, Putz- und Trockenbauarbeiten, für das Holz- und Bautenschutzgewerbe und für das feuerungstechnische Gewerbe. Nähere Informationen dazu erhältst du bei der IG BAU vor Ort.
Du bekommst weniger als 12,41 € die Stunde?
Das ist ILLEGAL!
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KontaktformularBRTV-Zuschläge
Es gibt Arbeitssituationen, die besonders belastend für die Gesundheit oder die Familien der Beschäftigten sind. Hierfür gibt es eine Reihe von Zuschlägen, die diese Belastungen ausgleichen sollen. Diese finden sich im allgemeinverbindlichen Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) und werden grundsätzlich gezahlt für:- Arbeiten mit persönlicher Schutzausrüstung
- Schmutzarbeiten
- Wasserarbeiten
- Hohe Arbeiten
- Erschütterungsarbeiten
- Schacht- und Tunnelarbeiten
- Druckluftarbeiten
- Taucherarbeiten
Urlaubsentgelt- und zusätzliches Urlaubsgeld
Die Lohnfortzahlung während des Urlaubs wird als „Urlaubsgeld“ bezeichnet. Daneben gibt es noch ein „Zusätzliches Urlaubsgeld“. Dieses beträgt für Gewerbliche 25 Prozent des „Urlaubsgeldes“. Die Urlaubsvergütung aus Urlaubsgeld und Zusätzlichem Urlaubsgeld beträgt also in der Regel 14,25 Prozent je Urlaubstag. Der richtige Stundenlohn ist hier wichtig, weil sich die Urlaubsvergütung danach berechnet. Für Angestellte beträgt das Zusätzliche Urlaubsgeld 24 € je Urlaubstag. Das Zusätzliche Urlaubsgeld kann in einem Betrag, spätestens mit dem Gehalt für den Monat Juli, gezahlt werden.13. Monatseinkommen
Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen (13. MEK) haben Beschäftigte im Westen, mit Ausnahmen: Für diejenigen, die in einem Handwerksbetrieb in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen oder im Lande Bremen arbeiten, gelten andere Regelungen (s.u.).- Das 13. Monatseinkommen beträgt das 123-fache des jeweiligen Gesamttarifstundenlohns.
- Betriebsräte können das 13. MEK durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung auf 780 € absenken.
- Mitarbeiter*innen, die noch keine 12 Monate beschäftigt sind, erhalten das 13. MEK anteilig.
- Das 54-fache des jeweiligen Gesamttarifstundenlohns.
- Betriebsräte können das 13. MEK durch freiwillige Betriebsvereinbarung auf 500 € absenken.
13. Monatseinkommen
Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen (13. MEK) haben Beschäftigte im Westen, mit Ausnahmen: Für diejenigen, die in einem Handwerksbetrieb in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen oder im Lande Bremen arbeiten, gelten andere Regelungen (s.u.).- Das 13. Monatseinkommen beträgt 72 Prozent des jeweiligen Tarifgehalts.
- Betriebsräte können das 13. MEK durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung auf 780 € absenken.
- Mitarbeiter*innen, die noch keine 12 Monate beschäftigt sind, erhalten das 13. MEK anteilig.
- 32 Prozent des jeweiligen Tarifgehalts.
- Betriebsräte können das 13. MEK durch freiwillige Betriebsvereinbarung auf 500 € absenken.
Fliesenleger*innen und Stukateur*innen
Wenn du in einem der oben genannten Berufe tätig bist, solltest du 0 € pro Stunde erhalten.Ostlöhne in Westdeutschland
Wer in Ostdeutschland angestellt oder gewerblich tätig ist, aber für den Arbeitseinsatz in ein westdeutsches Bundesland geschickt wird, hat ein Recht darauf nach den dort geltenden Tarifverträgen entlohnt zu werden. Je nach Tarifgruppe kann es sich dabei um eine monatliche Differenz zwischen 78 € und 220 € handeln.Gerade erst in den Beruf eingestiegen?
Wer gerade erst angefangen hat in dem Beruf beschäftigt zu sein, wird in den ersten 3 Monaten der Beschäftigung in Tarifgruppe 2 starten. Für diese Zeit bekommst du einen monatlichen Lohn von 2.992,90 €. Nach 3 Monaten solltest du automatisch in die Tarifgruppe 2b aufsteigen. Wer vor 01.09.2002 angefangen hat gewerblich tätig zu sein und seitdem ohne Wechsel oder Unterbrechung beschäftigt war, sollte in der Tarifgruppe 2a eingeordnet werden und demnach einen monatlichen Lohn von 3.738,53 € erhalten.Zulage für Poliere in Bayern
Als angestellte*r Polier in Bayern erhältst du in der Gehaltsgruppe AVII und AVIII eine Zulage von 42,50€ im Monat. Das heißt du solltest in der Gehaltsgruppe AVII 5471,50€ und in der Gehaltsgruppe AVIII 5983,50€ im Monat verdienen. Anderen Angestellten in diesen Gehaltsgruppen steht die Zulage leider nicht zu.Bitte beachte:
Unser Tarifrechner ist ein Anhaltspunkt für Deine mögliche Eingruppierung. Diese ist am Ende von mehreren Faktoren abhängig, wie Ausbildung, Tätigkeit und Berufserfahrung. Du hast festgestellt, dass Deine Eingruppierung und die damit verbundene Bezahlung von dem abweicht, was Du bekommst? Melde Dich bei der IG BAU vor Ort. Wir beraten unsere Mitglieder gerne und zeigen Wege und Möglichkeiten auf, wie Du damit umgehen kannst.